Rehasport auf ärztliche Verordnung

Rehasportstunden (insgesamt 50 Stunden innerhalb von 18 Monaten bei Erstverordnung) können von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Zur Kostenübernahme sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet (bei Erstverordnung).
Bei privaten Krankenkassen muss der Patient selbst klären, ob Rehasport abgedeckt ist.

Den Antrag auf Kostenübernahme erhält man beim Arzt. Die Krankenkassen müssen die Rehasportstunden im Vorfeld genehmigen.

Mit der entsprechenden Verordnung können Sie sich bei uns anmelden, eine Mitgliedschaft ist dann nicht erforderlich.

 

 

 

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